Untersuchungsausschuss

Ein Untersuchungsausschuss ist in Österreich ein Kontrollinstrument des Nationalrates. Wenn die Mehrheit der Abgeordneten dies unterstützt, kann ein Untersuchungsausschuss eingerichtet werden. Es werden verschiedene Akten überprüft, Zeugen und Zeuginnen befragt, und am Ende eines Untersuchungsausschusses wird dem Nationalrat ein Bericht vorgelegt. Untersuchungsausschüsse werden dann gebildet, wenn der Verdacht besteht, dass es innerhalb einer Regierung zu rechtswidrigen Vorgängen gekommen sein könnte.
In der Zweiten Republik arbeiteten schon mehr als 15 Untersuchungsausschüsse, unter anderem wurden der Bau des Wiener AKH (Allgemeines Krankenhaus) oder Kriegsmaterialexporte der Firma Noricum untersucht. In jüngerer Vergangenheit gab es z.B. Untersuchungsausschüsse zur Beschaffung von Kampfflugzeugen („Eurofighter“) und zur Amtsführung im Bundesministerium für Inneres.
Untersuchungsausschüsse können auch auf Landesebene von den Landtagen eingesetzt werden.