Untersuchungsausschuss

Ein Untersuchungsausschuss ist in Österreich ein Kontrollinstrument des Nationalrates. Lange Zeit konnte nur eine Mehrheit der Abgeordneten einen Untersuchungsausschuss einrichten. Seit 2015 ist das anders: Der erste von einer Minderheit der Abgeordneten einberufene Untersuchungsausschuss ist jener zur „Hypo Alpe Adria“ (eingesetzt im Februar 2015).

In Untersuchungsausschüssen werden verschiedene Akten überprüft, Zeugen und Zeuginnen befragt, und am Ende eines Untersuchungsausschusses wird dem Nationalrat ein Bericht vorgelegt. Untersuchungsausschüsse werden dann gebildet, wenn der Verdacht besteht, dass es innerhalb einer Regierung zu rechtswidrigen Vorgängen gekommen sein könnte.
In der Zweiten Republik arbeiteten schon über 20 Untersuchungsausschüsse, unter anderem wurden der Bau des Wiener AKH (Allgemeines Krankenhaus) oder Kriegsmaterialexporte der Firma Noricum untersucht. In jüngerer Vergangenheit gab es z.B. Untersuchungsausschüsse zur Beschaffung von Kampfflugzeugen („Eurofighter“), zur Amtsführung im Bundesministerium für Inneres, zur „Ibiza-Affäre“ oder zur Geschäftsführung der Commerzialbank.
Untersuchungsausschüsse können auch auf Landesebene von den Landtagen eingesetzt werden.