Rat der Europäischen Union

Als Rat bezeichnet man das Treffen der in den EU-Mitgliedsländern jeweils zuständigen Minister und Ministerinnen. Mit dem EU-Parlament hat der Rat eine wichtige Aufgabe bei der Gesetzgebung und beim EU-Budget.
Seit Inkrafttreten des Reformvertrags von Lissabon im Dezember 2009 gibt es den Europäischen Rat und den Rat der Europäischen Union als eigene Organe der EU (die anderen sind: Europäisches Parlament, Europäische Kommission, Europäischer Gerichtshof, Europäischer Rechnungshof und Europäische Zentralbank).
Der Rat tagt in zehn unterschiedlichen Formationen; von der Formation „Auswärtige Angelegenheiten“ über „Allgemeine Angelegenheiten“ bis zu „Landwirtschaft und Fischerei“, „Bildung, Jugend und Kultur“.
Jeweils ein EU-Mitgliedsland führt den Vorsitz im Rat (immer für den Zeitraum von sechs Monaten).
www.consilium.europa.eu