Kinderarbeit

Kinder genießen in unserer Gesellschaft besonderen Schutz. Eine dieser Schutzmaßnahmen besagt, dass Kinder weder für bezahlte noch für unbezahlte Arbeit herangezogen werden dürfen (Kinderrechte-Kinderrechtskonvention).
Dennoch ist es eine Tatsache, dass in manchen Ländern Kinder ausgebeutet werden und gezwungen werden, bestimmte Arbeiten zu verrichten. Wenn wir Baumwollkleidung tragen, muss uns bewusst sein, dass die Ernte auf Baumwollfeldern (z.B. in Usbekistan) auch oft von Kindern gemacht wird. Viele Feuerwerkskörper werden in Indien von Kindern hergestellt. Manche Markenunternehmen reagieren darauf und betonen, dass sie sehr genau prüfen, wie ihre Rohstoffe geerntet oder ihre Produkte gemacht werden.
Als Konsument oder Konsumentin kann man auch darauf achten, dass man Produkte kauft, bei deren Herstellung keine Kinder eingesetzt werden.
Die Dreikönigsaktion der Katholischen Jungschar und andere Organisationen starteten 2019 die Initiative www.kinderarbeitstoppen.at. Gefordert werden verbindliche Gesetze für Herstellungsbedingungen, um ausbeuterischer Kinderarbeit zu bekämpfen.