Kinderrechte/ Kinderrechtskonvention

Kinder und Jugendliche brauchen besonderen Schutz. Selbstverständlich gelten die allgemeinen Menschenrechte auch für Kinder, die Kinderrechte berücksichtigen jedoch die Bedürfnisse und Lebenssituationen von Kindern in besonderem Maß. Das „Wohl der Kinder“ steht im Mittelpunkt. Dazu gehört zum Beispiel, dass Kinder ein Recht auf freie Zeit und Zeit zum Spielen haben. Auch das Recht, die eigene Meinung zu vertreten und mitzuentscheiden, gehört zu den Kinderrechten; genauso wie der Schutz vor Gewalt und Ausbeutung.
Deshalb wurde 1989 die UN-Kinderrechtskonvention beschlossen. Jeder Staat verpflichtet sich mit der Unterzeichnung, dass diese Rechte auch eingehalten werden.

Österreich hat dieses Abkommen, in dem die Rechte von Kindern und Jugendlichen (0-18 Jahre) genau festgelegt sind, 1992 unterzeichnet. Das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern wurde dann im Jänner 2011 vom Parlament beschlossen. Das Gesetz legt unter anderem fest, dass bei allen Maßnahmen das Wohl des Kindes berücksichtigt werden muss (Art. 1). Außerdem ist darin die Gleichbehandlung von Kindern mit Behinderung (Art. 6), das Recht auf gewaltfreie Erziehung (Art. 5) oder das Verbot von Kinderarbeit (Art. 3) festgeschrieben.
Das „BVG Kinderrechte“ garantiert allen in Österreich lebenden Kindern und Jugendlichen grundlegende Rechte auf bestmögliche Entwicklung und Entfaltung.
www.kinderrechte.gv.at