Schulpartnerschaft

In der Schule arbeiten die Schülerinnen und Schüler mit den Lehrkräften und Erziehungsberechtigten zusammen. Dieses Zusammenwirken wird als Schulpartnerschaft bezeichnet. Damit die Schulpartnerschaft funktioniert, haben alle Gruppen das Recht auf eine Interessenvertretung. Organisiert ist die Schulpartnerschaft in verschiedenen Gremien wie dem Klassenforum oder dem Schulforum.
Das Klassenforum ist das Entscheidungs- und Beratungsgremium für die einzelnen Klassen in Volks-, Haupt- und Sonderschulen, das Schulforum ist für Angelegenheiten zuständig, die mehr als eine Klasse betreffen. Ab der 9. Schulstufe (in der AHS ab der 5. Schulstufe) gibt es den Schulgemeinschaftsausschuss. Die BundesschülerInnenvertretung ist die gesetzliche Vertretung der Schülerinnen und Schüler auf Bundesebene.
Auch die Erziehungsberechtigten (Eltern) haben eigene Vertretungen. An den meisten Schulen gibt es Elternvereine und auf Bundesebene den Elternbeirat. Dieser berät gemeinsam mit dem Bildungsministerium Schulfragen, die von allgemeiner Bedeutung sind.
Die genannten Gremien und andere tragen zur Schuldemokratie bei. Neben diesen organisierten Formen der Zusammenarbeit gehört aber noch einiges andere zu einer demokratischen Schule, so z.B. das gemeinsame Finden von Lösungen, wenn es verschiedene Wünsche gibt, eine gewaltfreie Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Meinungen, sowie Vereinbarungen über den Umgang miteinander und die Möglichkeit des Mitredens und Mitgestaltens.