Stand/Stände

Mit Stand bezeichnet man eine Gruppe von Menschen, die bestimmte Gemeinsamkeiten aufweisen. Diese Gemeinsamkeiten können der Beruf sein (Berufsstand) oder aber die Abstammung (Geburtsstand).
Jeder Stand entwickelt eigene Regeln, eine Standeskultur, die für alle Mitglieder gilt. Daraus entwickelt sich eine Standesgesellschaft.
Bei den Germanen gab es drei Geburtsstände: Adelige, Freie und Minderfreie. Im Mittelalter war der Ritterstand ursprünglich ein Berufsstand, später wurde daraus aber ein Geburtsstand. In der frühen Neuzeit gab es den Ständestaat – dort hatten die einzelnen Stände verschiedene politische Rechte, z.B. die Beschickung von Parlamenten.
In Österreich verbindet man den Begriff Ständestaat mit der Zeit des Austrofaschismus.