Amt

Ein Amt kann ein bestimmtes Gebäude sein, ein Amt kann aber auch eine bestimmte Aufgabe bedeuten. So bekleidet der Bundeskanzler/die Bundeskanzlerin das Amt eines Bundeskanzlers/einer Bundeskanzlerin – er bzw. sie erfüllt damit die Aufgaben, die ein/eine BundeskanzlerIn zu erfüllen hat – und er bzw. sie sitzt im Bundeskanzleramt, einem Gebäude im Zentrum von Wien.
Ähnlich verhält es sich mit anderen Aufgaben: Es gibt die Landesregierung eines Bundeslandes und das Amt der Landesregierung (dort werden jene Aufgaben umgesetzt, für die die Landesregierung zuständig ist).
Wer ein Amt innehat, wird üblicherweise dafür bezahlt. Es gibt aber auch das Ehrenamt bzw. eine ehrenamtliche Tätigkeit. Personen, die ehrenamtlich tätig sind, werden für diese Arbeit nicht bezahlt.