Sachwalterschaft

In unserer Gesellschaft leben Menschen, die nicht in allen Belangen für sich selbst sorgen können. Für jene Menschen mit geistiger Behinderung oder psychischen Krankheiten, die ihre Geschäfte (Geschäftsfähigkeit) nicht ohne Nachteil für sich selbst besorgen können, gibt es die Sachwalterschaft als gesetzliche Vertretung. Es geht dabei um Rechtsgeschäfte (z.B. Vermögensfragen) oder um ärztliche und soziale Betreuung. Eine Sachwalterschaft wird aber erst dann eingesetzt, wenn Familienmitglieder oder soziale Einrichtungen diese Aufgabe nicht wahrnehmen (können).
Vom Gericht wird regelmäßig geprüft, ob eine Sachwalterschaft für die betreffende Person nach wie vor notwendig ist oder eventuell auch ausgeweitet werden muss.