Stadtrat/Stadträtin

In Städten heißt der Gemeindevorstand Stadtrat, die dort tätigen Personen sind Stadträte bzw. Stadträtinnen. In Städten mit eigenem Statut ist dieses Gremium der Stadtsenat – die Personen sind auch hier Stadträte und Stadträtinnen. Der Stadtrat bzw. Stadtsenat ist die Stadtregierung. Die Mitglieder werden vom Gemeinderat gewählt.