Bezug/Lohn/Gehalt

Mit diesen Begriffen bezeichnet man die finanzielle Gegenleistung für erbrachte Arbeit unselbstständig Beschäftigter. ArbeiterInnen bekommen Löhne, Angestellte Gehälter, Beamtinnen und Beamte und andere im öffentlichen Dienst Tätige erhalten Bezüge. In der Alltagssprache wird aber sehr oft der Begriff Lohn für alle drei Arten der Entlohnung verwendet.
Weiters gibt es die Begriffe Bruttolohn und Nettolohn (bzw. Bruttogehalt/Nettogehalt und Bruttobezug/Nettobezug). Nettolohn ist jene Summe Geldes, die ArbeitnehmerInnen tatsächlich ausbezahlt bekommen. Der Bruttolohn setzt sich aus der Summe von Nettolohn und Lohnnebenkosten zusammen. In diesen Nebenkosten sind Steuern und andere Abgaben enthalten, z.B. Zahlungen an die Arbeitslosenversicherung, Zahlungen an Pensionskassen und Beiträge für Unfall- bzw. Krankenversicherung (Gleiches gilt für Brutto-/Nettogehalt und Brutto-/Nettobezug).