Gebietskörperschaft

Als Gebietskörperschaften bezeichnet man in Österreich den Bund, die Bundesländer und die Gemeinden. Sie nehmen bestimmte Teilaufgaben des Staates wahr. Eine Gemeinde kümmert sich z.B. um einen Gemeindearzt oder eine Gemeindeärztin und um die Müllabfuhr, ein Bundesland um die Landesstraßen und der Bund um das Bundesheer.
Zur Gebietskörperschaft zählen alle Personen, die einen Bezug zu dieser Körperschaft haben: So gehören alle Menschen, die in einer Gemeinde wohnen, zu dieser Gebietskörperschaft (und gleichzeitig zum jeweiligen Bundesland). Die Mitglieder der Organe einer Gebietskörperschaft werden entweder gewählt (z.B. Abgeordnete des Landtags oder Gemeinderäte und Gemeinderätinnen) oder aber ernannt (z.B. Vertragsbedienstete oder Beamte und Beamtinnen). Rund 360.000 Menschen sind als öffentlich Bedienstete bei den Gebietskörperschaften beschäftigt.