Generationenvertrag

In jeder Gesellschaft gibt es Menschen, die berufstätig sind, und solche, die keiner bezahlten Arbeit nachgehen. Viele Menschen zwischen 15 und 65 Jahren stehen im Berufsleben. Alle, die jünger sind, und fast alle, die älter sind, leisten keine bezahlte Arbeit. Kinder dürften das auch gar nicht tun (Kinderarbeit).
Um für jene sorgen zu können, die noch nicht oder nicht mehr im Berufsalltag stehen, gibt es den Generationenvertrag. Dieser besagt, dass jene Menschen, die berufstätig sind, mit ihrer Arbeitsleistung auch jenen Betrag erwirtschaften, mit dem die anderen versorgt werden, mit dem also z.B. Pensionen oder Renten bezahlt werden.
Da wir in einer Zeit leben, in der immer mehr Menschen immer älter werden (die durchschnittliche Lebenserwartung in Österreich liegt bei etwa 80 Jahren), ist ein immer kleiner werdender Prozentsatz der Gesamtbevölkerung berufstätig. Von ihnen wird also weniger Geld erwirtschaftet und jene, die nicht berufstätig sind, müssen anders unterstützt werden. Eine Methode, mit dieser Tatsache umzugehen, ist z.B. die Erhöhung des Pensionsantrittsalters.