Gewaltschutzgesetz

Bereits 1997 gab es in Österreich ein erstes Gewaltschutzgesetz (Bundesgesetz zum Schutz vor Gewalt in der Familie), im Juni 2009 wurde es durch das zweite Gewaltschutzgesetz abgelöst.
In diesen Gesetzen geht es ganz allgemein um Schutz vor Gewalt (z.B. im Wohnbereich); konkret etwa um Wegweisung, Betretungsverbot, einstweilige Verfügungen gegen GewalttäterInnen (meist sind dies Männer); es geht um Schutz vor Stalking ebenso wie generell um Opferrechte. Schutz vor Gewalt erhält jede Person, die sich in Österreich aufhält – unabhängig von Herkunft oder Staatsbürgerschaft.
Dass dieses Gesetz mehr als nötig ist, zeigt eine Studie des Familienministeriums vom November 2011 (Gewalt in der Familie und im nahen sozialen Umfeld, ÖIF und bmfj 2011): Danach waren mehr als die Hälfte aller Befragten in Österreich bereits körperlicher Gewalt ausgesetzt, drei Viertel der Befragten hatten bis zum 16. Lebensjahr psychische und/oder körperliche Gewalt erlebt. Gewaltschutzzentren bzw. Interventionsstellen gegen Gewalt und Frauenhäuser gibt es in allen Bundesländern; weitere Maßnahmen sind etwa eine kostenlose Frauenhelpline oder eine Interventionsstelle für Betroffene des Frauenhandels (siehe gelber Kasten).