Grenze

Jeder Staat ist von einer Grenze umschlossen. Diese Grenze wird üblicherweise von anderen Staaten anerkannt und darf nicht verletzt werden. Eine Grenzverletzung wäre z.B., wenn Teile der ungarischen Armee in Österreich einmarschieren würden.
Innerhalb der Grenze – also im Inland – gelten die jeweiligen Gesetze dieses Landes. In viele Länder darf man nur einreisen, wenn man einen Reisepass dabei hat, in anderen Ländern braucht man noch ein zusätzliches Dokument, ein Visum.
Manche Grenzen werden zunehmend weniger streng oder gar nicht kontrolliert. Weil fast alle Nachbarländer Österreichs (außer der Schweiz und Liechtenstein) ebenso Mitglieder der EU sind, kann man die Grenzen zu und von diesen Ländern mittlerweile ohne Grenzkontrolle überqueren (Schengener Abkommen). Der Warenverkehr ist nun viel leichter möglich, als dies früher der Fall war.
Grenzen können auch neu entstehen: Wenn Staaten neu gebildet werden, so entstehen zwischen diesen Staaten neue Grenzen. So bestand bis 1993 die Tschechoslowakei. 1993 beschlossen die BürgerInnen der Tschechoslowakei, in Zukunft nicht mehr in einem, sondern in zwei unabhängigen Staaten zu leben. Auf der einen Seite entstand die Tschechische Republik, auf der anderen die Slowakei, und zwischen ihnen ist seitdem eine Staatsgrenze.
Innerhalb eines Landes gibt es ebenfalls Grenzen: die Landesgrenzen zwischen den einzelnen österreichischen Bundesländern, die Bezirksgrenzen, die unterschiedliche Bezirke voneinander abgrenzen, oder die Gemeindegrenzen, die das jeweilige Gemeindegebiet umschließen.